Der Arbeitskreis Zoll & Exportkontrollen setzt sich für den Abbau von tarifären Handelshemmnissen sowie die internationale Koordinierung und europäisch Harmonisierung von Ausfuhrkontrollen – insbesondere von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – ein. In einer global vernetzten Welt und einer arbeitsteiligen Branche wie der Digitalwirtschaft sind effektive Exportkontrollen nur bei europäischer und internationaler Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dabei gilt es die Exportkontrolle und das Zollwesen auch entlang der Bedarfe der Digitalwirtschaft zu aktualisieren: die Vorschriften müssen den technologischen Entwicklungen in der Digital-Branche und der digitalen Transformation der Weltwirtschaft der Rechnung tragen. So setzt sich der Arbeitskreis vor allem für transparente und nachvollziehbare Regelungen für die Ausfuhr von digitalen Technologien ein, damit Anwender und Anbieter ihre Exporte rechtssicher klassifizieren und regelkonform abwickeln können. Eine kohärente Umsetzung und Durchsetzung der Exportkontrolle dient dabei nicht nur den politischen Zielen, sondern stellt darüber hinaus weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicher. Dies gilt gleichermaßen auch für die Zollabwicklung von Importen.
In diesem Kontext versteht sich der Arbeitskreis als Dialog-Plattform zwischen dem operativen Exportgeschäft der Wirtschaftsbeteiligten und den außen- und sicherheitspolitischen Vorgaben der Verordnungsgeber sowie der Verwaltungspraxis der Ausfuhrkontrollbehörden. Die Hauptansprechpartner des Arbeitskreises im Bereich der Exportkontrolle sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) , das Auswärtige Amt (AA) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Zollwesen sucht der Arbeitskreise insbesondere den Dialog mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Generalzolldirektion (GZD). Mit den außenwirtschaftlichen Gremien des BDI und des europäischen Branchenverbands Digital Europe wird eng zusammengearbeitet.
Ziele & Aktivitäten
Ziele:
Positionierung der deutschen Digitalwirtschaft als relevanter Akteur in der Exportkontrolle
Aktualisierung der Exportkontrolle und des Zollwesens entlang der Bedarfe der Digitalwirtschaft (z.B. im Bereich der exportkontrollrechtlichen Handhabe von Cloud-Computing)
Schaffung eines Level-Playing-Fields und reziproker Bedingungen gegenüber Drittstaaten
Erfahrungsaustausch und ggf. Abstimmung mit anderen Verbänden
Aktivitäten:
Formulierung von Positionen zu exportkontroll- und zollrechtlichen Fragestellungen
Interessenvertretung gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung in Deutschland und der EU (z.B. durch Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags und des EU-Parlaments sowie relevanter Bundesministerien und der EU-Kommission) sowie im Bedarfsfall darüber hinaus
Hintergrundgespräche mit Experteninnen und Experten aus Think Tanks, Forschungseinrichtungen und NGOs
Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Verbänden
Termine:
Frühjahrssitzung: März 2023 (hybride)
Sommersitzung: Juni 2023 (hybrid)
Herbstsitzung: Oktober 2023 (hybrid)
Themen
Nationale und europäische Umsetzung der EU-Dual-Use VO
Exportkontrolle von Emerging Technologies (EMT)
Exportkontrollrechtliche Handhabe von Cloud-Computing
Umsetzung des Unionzollkodex (UZK)
Digitalisierung des Zollwesens und Vereinfachung der Zollverfahren
Anwendung der Bestandteilregelung beim Export von Software
Exportkontrolle in Drittländern
Ausgestaltung der europäischen Handelsstrategie für die Operative (z.B. EU-Blockadeverordnung und EU-Anti-Coercion Instrument)