Die Bedingungen für das "Inverkehrbringen" von ITK-Endeinrichtungen und Produkten mit Funktechnik (wie z.B. Bluetooth und WLAN), deren Marktüberwachung und die Gestaltung der dokumentarischen Nachweise werden auf der Grundlage der europäischen Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (RE-D) sowie das deutsche Funkanlagengesetz (FuAG) geregelt. Der Arbeitskreis befasst sich mit den für die Gesamtheit der Bitkom-Mitglieder wichtigen grundsätzlichen Fragen der Anwendung und Interpretation dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ziele & Aktivitäten
Ziele
Der Arbeitskreis versteht sich als Plattform für den Informationsaustausch zwischen Herstellern, Netzbetreibern, Ministerien und Behörden
Abbau unnötiger administrativer Auflagen bei Design, Herstellung, Markteinführung und Betrieb von ITK-Funkprodukten
Eintreten für freien Warenverkehr in der EU durch faire harmonisierte Marktzugangsbedingungen
Hinwirken auf eine Verbesserung der Marktaufsicht in Deutschland und Europa
Aktivitäten
Beobachtung von und Mitwirkung bei relevanten Aktivitäten der EU-Kommission (TCAM), BMWi, BNetzA und anderer Organisationen
Begleitung der nationalen Umsetzung der RE-D
Klärung von regulatorischen Fragen für Telekommunikationsendgeräte, die nicht mehr von der RE-D erfasst werden
Themen
Delegierte Rechtsakte unter der RE-D (Common Charger, Internet-connected radio equipment and wearable radio equipment, Privacy and Fraud)
Cybersicherheit
EU-weite Harmonisierung bei der Umsetzung der RE-D Richtlinie
Administrativen Auflagen für ITK-Produkte mit Telekommunikationsfunktion und Funk
Stellvertretender Vorsitzender: Peter Hirneise, HP Inc.
Weitere aktive Mitgliedsunternehmen:AVM Computersysteme Vertriebs GmbH, Cisco Systems GmbH, Fujitsu Technology Solutions GmbH, Hewlett-Packard GmbH, HP Deutschland GmbH, IBM Deutschland GmbH, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH, Panasonic Marketing Europe GmbH, Power Plus Communications AG, Siemens AG, Sony Europe Limited Zweigniederlassung Deutschland