Was jetzt passieren muss
Voraussetzung für die Beantragung der im Digitalpakt 2.0 vorgesehenen Mittel sind entsprechende Förderrichtlinien der Länder. Diese müssen in allen Bundesländern so früh wie möglich von den Bildungsministerien erlassen werden. Anders als beim DigitalPakt Schule darf der Programmstart nicht durch verzögerte oder fehlende Richtlinien ausgebremst werden.
Deutschlandweit möglichst einheitliche Verfahren bei der Mittelbeantragung sind für einen schnellen Mittelabfluss zentral. Sie reduzieren zugleich Bürokratie und senken Verwaltungskosten. Die Länder sollten daher über den bisherigen Erfahrungsaustausch aus dem DigitalPakt Schule hinaus die Ausgestaltung der Förderrichtlinien eng koordinieren und in zentralen Punkten einheitliche Regelungen schaffen.
Die Förderrichtlinien müssen so ausgestaltet sein, dass innovative digitale Bildungstechnologien schnell und unkompliziert in der Schulpraxis ankommen. Verpflichtende Losprüfungen nutzen die Innovationskraft von Spezialisierung und Wettbewerb und stärken zugleich die Zusammenarbeit von Schulen und EdTechs. Mit Bildungsmedien und -software als neue Fördergegenstände müssen die Richtlinien entsprechend praxisnah weiterentwickelt werden: Neben der einmaligen Anschaffung muss auch der Weiterbetrieb – einschließlich Updates, Wartung und Betreuung – förderfähig sein. Zudem sollten Umweltfreundlichkeit und sozial-nachhaltige Kriterien systematisch berücksichtigt werden.
Bund und Länder haben angekündigt, den Verwaltungsaufwand für Länder und kommunale Schulträger im Digitalpakt 2.0 deutlich zu reduzieren. Dieses Ziel muss konsequent umgesetzt werden. Eine gemeinsame digitale Antragsplattform von Bund und Ländern sollte Schulträgern die Beantragung von Fördermitteln über ein einheitliches, vollständig digitales Verfahren ermöglichen.
Der flächendeckende Einsatz von Musterverträgen entlastet die Verwaltung und reduziert zugleich den Prüfaufwand auf Seiten der Unternehmen. Die von der AG EVB-IT und Bitkom verhandelten EVB-IT sollten auch bei der Umsetzung des Digitalpakt 2.0 konsequent Anwendung finden. Gleichzeitig können verbindliche Checklisten die Verantwortlichen durch den Prozess führen, Hilfestellung bieten und die Einhaltung rechtlicher sowie prozessualer Anforderungen sicherstellen.
Um die Mittel des Digitalpakt 2.0 zügig in die Schulen zu bringen, müssen die Länder ihre Schulträger aktiv unterstützen. Nach Erlass der Förderrichtlinien sollten für Schulträger entsprechende Informations- und Austauschformate von den Ländern organisiert werden, um einen schnellen Mittelabfluss zu gewährleisten. Darüber hinaus erleichtern regelmäßige Schulungsprogramme die Nutzung innovativer Möglichkeiten des Vergaberechts. Insbesondere kleinere Schulträger sollten mit der Einrichtung von Schulträgernetzwerken und einem Best-Practice-Austausch zur Schuldigitalisierung bei der Beschaffung unterstützt werden. Das bündelt Know-how und schafft bessere Einkaufsbedingungen.
Die neuen Regeln für sogenannte LüV (länderübergreifende Vorhaben), insbesondere die Mindestbeteiligung von zwölf Ländern, sind eine gute Entwicklung. In der Umsetzung sollten die Länder das Instrument grundsätzlich weiterentwickeln. Die Verwaltung der zentral für LüV vorgesehenen Mittel muss frühzeitig und verbindlich geklärt werden. Es braucht klare Vereinbarungen zur Nutzung gemeinsam entwickelter Systeme, auch über den Kreis der beteiligten Länder hinaus. Verbindliche Markt- und Bedarfsanalysen müssen jeder Umsetzung vorausgehen, wobei prioritär auf am Markt verfügbare Lösungen gesetzt werden sollte. Angemessene Höchstwerte für projektinterne Overheads sowie ein transparentes Dashboard zur Mittelverwendung schaffen zusätzliche Transparenz.
Anders als beim DigitalPakt Schule muss die wissenschaftliche Begleitung der Wirkungsmessung des Digitalpakt 2.0 direkt mit Programmstart beginnen. Ein zentrales Online-Dashboard sollte Umsetzungsstand, Fortschritt beim Infrastrukturausbau sowie weitere Digitalisierungsprozesse an Schulen transparent abbilden. So lassen sich Muster und wiederkehrende Probleme frühzeitig identifizieren und beheben, Erfolge als Best Practices sicht- und anwendbar machen sowie zentrale Datenpunkte zur evidenzbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung erheben.
Der Digitalpakt 2.0 ist ein wichtiger Schritt für die Finanzierung der Digitalisierung von Deutschlands Schulen. Doch die digitale Transformation unseres Bildungssystems bleibt auch nach dem Auslaufen des Programms im Jahr 2030 eine Daueraufgabe. Bund, Länder und Kommunen müssen daher bis Ende der Legislaturperiode 2029 Verhandlungen über eine langfristige, verlässliche Finanzierungsarchitektur aufnehmen. Finanzierungslücken und damit verbundene Unsicherheiten dürfen sich nicht wiederholen. Ziel sollte eine Sondervereinbarung sein, mit der ein dauerhaftes „Sonderbudget Digitale Bildung“ geschaffen wird, das die Finanzierung eines digitalen Bildungssystems entlang der gesamten Bildungskette langfristig sichert. Die Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems muss eine von politischen Mehrheiten unabhängige und selbstverständliche Investition sein.