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Podcast

Schutz für Kinder auf Social Media

Der Podcast „Tech Weekly #144" zum Nachlesen

Tobias Grimm:
Die Expertenkommission der Bundesregierung empfiehlt ein umfangreiches Paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz. Bundesfamilienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren.


Dr. Konstantin Peveling:
Die Online-Welt ist nicht risikofrei, aber sie hat auch sehr, sehr viele Vorteile. Da muss man genau hinschauen: Wo sind wirklich die Risikofaktoren, die vielleicht noch nicht erfasst sind? Wir sagen: Die allermeisten sind schon erfasst. Und wo sind einfach Dinge, die man nutzen kann und die wichtig sind?


Tobias Grimm:
Dr. Konstantin Peveling, Medienpolitikexperte des Bitkom, erläutert die Handlungsempfehlungen zur Nutzung von Social Media durch Kinder und Jugendliche und erklärt, warum sie aus digitalen Räumen nicht pauschal ausgeschlossen werden dürfen. Außerdem: Quereinstieg in die Digitalwirtschaft.


Pauline Meimberg:
Wenn wir Quereinstieg wirklich als Antwort auf den Fachkräftemangel verstehen, dann müssen wir ihn politisch viel stärker unterstützen.


Tobias Grimm:
Pauline Meimberg, Leiterin der Initiative #SheTransformsIT, spricht über den Quereinstieg als Instrument zur Fachkräftesicherung. 
Und damit herzlich willkommen zu Tech Weekly, dem Podcast des Bitkom, mit mir, Tobias Grimm.

 

Politik


Tobias Grimm:
Die Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt hat am 24. Juni ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien übergeben. Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Über diese Empfehlungen spreche ich jetzt mit Dr. Konstantin Peveling, dem Medienpolitikexperten des Bitkom. 
Konstantin, der Bericht liegt vor. Was sind die Kernpunkte und wie ist deine Einschätzung?


Dr. Konstantin Peveling:
Das ist ein sehr umfangreicher Katalog, der zeigt: Es braucht eine Gesamtstrategie. Es gibt nicht den einen Aspekt, an dem man ansetzen muss, sondern es sind ganz viele Aspekte, ganz viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. Vor allem der Bereich Medienkompetenz und Medienvermittlung ist ein ganz entscheidender. Dem widmet die Kommission einen sehr umfangreichen Teil des Berichts.
Sie geht auch darauf ein, was die Dienste tun können und müssen, welche Regulierung es gibt und was möglicherweise noch fehlt. Hier zeigt sich vor allem: Es gibt bereits einen sehr umfangreichen Rechtsrahmen, der keine pauschale Regelungslücke offenlässt. Es geht also stärker darum, die bestehenden Regelungen umzusetzen und durchzusetzen.
Und natürlich hat sich die Kommission auch zu dem ganz heißen Eisen des Social-Media-Mindestalters geäußert. Hier hat sie zwei Vorschläge gemacht. Das eine ist entweder ein pauschales Mindestalter ab 13 Jahren oder ein risikobasierter, differenzierter Ansatz. Je nachdem, welches Risiko ein Dienst mitbringt und welche Features enthalten sind, sollten sich daran dann das Mindestalter oder das Freischalten bestimmter Funktionen orientieren.
Das ist ein Ansatz, den wir sehr begrüßen, weil er den unterschiedlichen Regelungen gerecht wird. Es gibt tatsächlich keinen klar definierten Begriff davon, was eine Plattform oder was Social Media genau ist. Grundsätzlich gilt: Alle Dienste, auf denen Menschen miteinander interagieren, sind Social Media. Ganz viele Bereiche haben solche Interaktionsmöglichkeiten, bei denen wir sagen: Da besteht kein Risiko, da besteht kein Handlungsbedarf. Die würden aber durch ein pauschales Verbot mit erfasst werden.
Ein Beispiel ist Schulsoftware. Ganz viele Schulen nutzen Plattformen, Dienste oder Foren für den Informationsaustausch, auf denen auch Nachrichtenfunktionen genutzt werden. Wenn man die enge juristische Definition anlegt, ist auch das Social Media. Davon geht aber kein Risiko aus. Das heißt: Bei einem risikobasierten, differenzierten Ansatz würden solche Dienste eben nicht erfasst werden, sondern nur die Features innerhalb der Social-Media-Dienste, auch der gängigen, landläufig als Social Media wahrgenommenen Dienste, die wirklich ein Risiko bergen und dann für Jugendliche ausgeschaltet werden müssten.
Wichtig ist: Wir haben schon einen risikobasierten Ansatz, der genau in diese Richtung geht. Der DSA, der Digital Services Act, sieht genau das vor: dass für Kinder und Jugendliche unter 18 sichere Standardeinstellungen vorgenommen werden müssen, dass die Algorithmen kind- und jugendgerecht sein müssen und dass es keine personalisierte Werbung gibt. Hier ist also schon sehr viel geregelt. Das heißt: Dieser zweite Vorschlag der Expertenkommission würde darauf aufbauen und auch gut in das europäische Regelungskonzept passen, das wir bislang haben.
Wichtig ist auch: Deutschland und Europa sind weltweit bereits Vorreiter im Jugendmedienschutz. Wir haben den höchst regulierten Rechtsrahmen. Gerade im Vergleich zu anderen Ländern wie Australien, die in dem Thema sehr präsent sind, sind wir schon sehr viel weiter und haben sehr viele Instrumente.
Klar ist: Die Online-Welt ist nicht risikofrei, aber sie hat auch sehr viele Vorteile. Da muss man genau hinschauen: Wo sind wirklich die Risikofaktoren, die vielleicht noch nicht erfasst sind? Wir sagen: Die allermeisten sind schon erfasst. Und wo gibt es Dinge, die man einfach nutzen kann und die wichtig sind – etwa mit Blick auf Teilhabe, Kommunikation, Austausch und auch Nachrichtenkonsum. Ganz viele Menschen, nicht nur Kinder und Jugendliche, konsumieren über Social-Media-Dienste und Messenger Nachrichten, die sie sonst nicht erreichen würden. Hier muss man wirklich differenziert hinsehen. Und es freut uns sehr, dass die Expertenkommission genau diesen differenzierten Blick eingenommen und jetzt so umfangreich dargelegt hat.


Tobias Grimm:
Also sehr umfangreiche Handlungsempfehlungen. Wie geht es jetzt weiter?


Dr. Konstantin Peveling:
Die Debatte um das Social-Media-Mindestalter ist sehr populär, und die Bundesregierung hat diese Expertenkommission eingesetzt, um eben Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Sie hat auch gesagt: Sobald diese Handlungsempfehlungen vorliegen, wird die Bundesregierung ihre eigene Meinung und eine eigene Position bezüglich eines Mindestalters entwickeln und dann gegebenenfalls auch durch ein Gesetz oder Ähnliches an das Thema herangehen.
Die Fraktionen und Parteien haben sich zum Teil schon positioniert. Das heißt: Man startet nicht bei null, sondern die Positionsfindung ist bereits im Gange. Die Frage, die damit natürlich einhergeht, ist: Hat die Bundesregierung eigentlich überhaupt die Kompetenz, das zu entscheiden? Was kann sie regulieren?
Grundsätzlich gilt: Die digitale Regulierung liegt in diesem Bereich primär in Brüssel auf europäischer Ebene, und das Medienrecht in Deutschland liegt auf Länderebene. Das heißt: Der Bund hat gar nicht so viel dazu zu sagen. Deshalb ist es auch wichtig, noch einmal zu klären: Was kann die Bundesregierung theoretisch überhaupt selbst regulieren? Und wo müsste sie nach Brüssel gehen und eine Änderung der Digitalgesetzgebung auf europäischer Ebene fordern? Da wird sie wahrscheinlich auch offene Türen einrennen, weil viele andere europäische Länder ähnliche Positionen vertreten. Aber genau das jetzt noch einmal nachzuschauen und zu prüfen, was die Bundesregierung selbst oder nur mittelbar tun kann, ist entscheidend.


Tobias Grimm:
Wichtig ist auch, dass Kinder und Jugendliche nicht aus diesen digitalen Räumen ausgeschlossen werden. Dazu hat Bitkom jetzt eine Erklärung abgegeben. Kannst du uns einmal durchführen, was da drinsteht?


Dr. Konstantin Peveling:
Wir als Bitkom haben uns noch einmal positioniert, und zwar gemeinsam mit anderen Organisationen. Wir haben elf weitere Organisationen mit an Bord, und zusammen haben wir elf Forderungen aufgestellt. Die allerwichtigste ist: kein pauschaler Ausschluss für Kinder und Jugendliche.
Wir schauen als Bitkom durch das Kinderrechte-Dreieck auf die Thematik, das heißt: Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammendenken. Ein moderner Jugendmedienschutz nimmt diese drei Teile gemeinsam in den Blick. Ein befähigter Mensch, also ein medienkompetenter Mensch, ist auch ein geschützter Mensch – nur als Beispiel. Das heißt: Jugendmedienschutz findet nicht nur durch Regulierung statt, sondern eben auch ganz entscheidend durch Befähigung.
Unsere gemeinsame Erklärung enthält einen sehr umfangreichen Katalog. Dazu gehört die Forderung, dass es keinen pauschalen Ausschluss für Kinder und Jugendliche geben darf, verbunden mit einem starken Kinderrechtsfokus. Aber wir fordern eben vor allem auch, die Medienkompetenz in Deutschland zu verbessern. In den letzten 15 Jahren haben wir es nicht geschafft, das strukturell zu verankern. Es ist häufig Zufall, ob man Medienkompetenzvermittlung in der Schule erfährt.
Wir müssen aber auch die Eltern mitnehmen. Eltern sind ein wichtiger Schlüssel im Jugendmedienschutz. Sie sind Vorbild durch die eigene Nutzung. Der eigene Konsum zeigt Kindern, wie sie selbst mit dem Smartphone und mit Diensten umgehen. Aber wir haben auch in einer eigenen Bitkom-Studie herausgefunden, dass 54 Prozent der Eltern ihr eigenes Smartphone mit dem Social-Media-Account ihren Kindern unter 13 Jahren geben. Kinder unter 13 dürfen dort eigentlich nicht unterwegs sein und haben eben nicht diese Jugendumgebung. Das heißt: Eltern umgehen unbewusst die Schutzfunktionen, die bereits bestehen. Deshalb müssen wir Eltern mitnehmen und sie selbst kompetent machen in dieser Vermittlung. Dasselbe gilt auch für Lehrkräfte. Auch Lehrkräfte müssen wir weiterbilden, damit sie Medienkompetenz vermitteln können.
Dann gibt es noch den nächsten Punkt, dass wir auch in der Aufsichtsstruktur nachbessern müssen. Da kann der Bund tatsächlich etwas tun. Es gibt in Deutschland den sogenannten Digital Services Coordinator, der hilft, den DSA umzusetzen. Dieser Digital Services Coordinator ist die Aufsichtsstruktur in Deutschland als Unterstützung der Brüsseler Struktur. Und die sollte einmal 91 Stellen bekommen. Tatsächlich bekommen hat sie nur 48, von denen aktuell noch 35 besetzt sind. Also chronisch unterbesetzt.
Dieser DSC akkreditiert auch die sogenannten Trusted Flagger. Trusted Flagger sind NGOs und Organisationen, die illegale Inhalte im Netz priorisiert löschen lassen können. Davon hatten wir bis zum letzten Juni exakt einen, inzwischen sind es vier. Das ist für Deutschland, für die Größe und für die 84 Millionen Menschen, die wir sind, noch sehr, sehr wenig. Das heißt: Wir fordern mehr Trusted Flagger. Und auch beim Antragsprozess geht Deutschland einen Sonderweg mit extrem strenger Auslegung. Da fordern wir eine Anpassung an einen europäischen Durchschnitt, damit wir schneller mehr Trusted Flagger bekommen, die illegale Inhalte im Netz löschen lassen können.


Tobias Grimm:
Konstantin, vielen Dank für deine Einordnung. Den Link zur gemeinsamen Erklärung zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Räumen findet ihr in der Podcast-Beschreibung.


Wirtschaft


Tobias Grimm:
In Deutschland sind über 100.000 Stellen für IT-Fachkräfte unbesetzt, und das spüren auch die Unternehmen. 85 Prozent der Firmen beklagen einen Mangel an IT-Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dem können allerdings der Quereinstieg und die Gewinnung von Frauen für IT-Berufe entgegenwirken. Was dafür nötig ist, erklärt Pauline Meimberg, Leiterin der Initiative #SheTransformsIT.
Pauline, ihr habt ein Factsheet zum Quereinstieg in die Digitalwirtschaft veröffentlicht. Dort kommt ihr zu dem Schluss, dass der Quereinstieg ein zentraler Hebel ist, um das IT-Fachkräfteproblem zu lösen. Wie müssen sich denn die Unternehmen strategisch dafür aufstellen?


Pauline Meimberg:
Ich glaube, der wichtigste Perspektivwechsel ist: Quereinstieg darf nicht mehr die Ausnahme sein, sondern muss einfach Teil der regulären Talentstrategie eines Unternehmens werden. Wir sprechen wirklich schon seit Jahren über IT-Fachkräftemangel. 2025 waren rund 109.000 IT-Stellen unbesetzt, und die Stellen bleiben im Schnitt auch über sieben Monate vakant. Da können wir es uns ganz einfach gar nicht leisten, nur auf formale IT-Abschlüsse zu achten.
Unternehmen sollten viel stärker kompetenzbasiert und potenzialorientiert rekrutieren. Das heißt: Die entscheidende Frage sollte nicht mehr sein, ob jemand den perfekten Lebenslauf, Einserzeugnisse und formale IT-Abschlüsse mitbringt, sondern vielmehr, ob jemand das Potenzial mitbringt – also die Fähigkeiten, die Motivation und die Lernbereitschaft –, um eine Stelle auszufüllen.
Dafür braucht es aber natürlich auch die entsprechenden Strukturen. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger brauchen klare Lernpfade, Weiterbildungsmöglichkeiten, Mentoring und Führungskräfte, die diese Wege ganz aktiv unterstützen. Unternehmen müssen einfach verstehen, dass die Förderung von Quereinstieg auch eine Investition in ihre Zukunftsfähigkeit ist. Denn fest steht: Der IT-Fachkräftemangel wird sich allein mit mehr Absolventinnen und Absolventen nicht lösen lassen. Das heißt: Wir müssen künftig viel stärker die Menschen in den Blick nehmen, die schon im Arbeitsmarkt sind und die Kompetenzen für einen solchen Wechsel bereits mitbringen.


Tobias Grimm:
Als ungenutztes Fachkräftepotenzial hebt ihr ja auch Frauen hervor, die noch viel stärker in den Fokus genommen werden sollten. Wie können Unternehmen die denn gewinnen und vielleicht auch erst einmal Interesse wecken?


Pauline Meimberg:
Wenn wir über Fachkräftesicherung sprechen, dann kommen wir an Frauen einfach gar nicht vorbei. Der Frauenanteil in IT-Berufen liegt ja immer noch bei unter einem Fünftel. Und gleichzeitig sagen 65 Prozent der Unternehmen, der Fachkräftemangel lasse sich ohne Frauen gar nicht lösen. Das zeigt erst einmal, wie groß das Potenzial ist.
Trotzdem sind immer noch 43 Prozent der Unternehmen der Meinung, Männer seien besser geeignet für IT- und Digitalberufe als Frauen. Das heißt: Der erste Schritt muss sein, bestehende Bilder von IT-Berufen wirklich zu hinterfragen. Viele Frauen bringen nämlich längst Kompetenzen mit, die in der Digitalwirtschaft ganz dringend gesucht werden – etwa analytisches Denken, Projektmanagement-Skills oder Kommunikationsfähigkeit. Trotzdem sehen sie sich oft selbst gar nicht als geeignete Kandidatinnen für IT-Jobs.
Deshalb müssen Unternehmen viel früher und gezielter ansetzen: mit sichtbaren Vorbildern, mit authentischen Karrieregeschichten und mit einer Kommunikation, die zeigt, dass IT eben nicht nur Programmieren ist. Das ist wichtig, um Stereotype aktiv aufzubrechen.
Genauso wichtig sind die Rahmenbedingungen: flexible Arbeitsmodelle, gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie, transparente Karrierewege und eine Unternehmenskultur, in der Vielfalt wirklich gelebt wird. Das sind Faktoren, die zunehmend darüber entscheiden, ob Unternehmen überhaupt Zugang zu diesem Talentpool bekommen. Fest steht: Frauen müssen nicht passend für die IT gemacht werden, sondern die Branche muss sich viel stärker öffnen für die Talente, die Frauen heute schon mitbringen.


Tobias Grimm:
Dann lass uns zum Abschluss mal auf die politischen Rahmenbedingungen oder auch Förderprogramme schauen. Welche sind da besonders wichtig, damit wir den Quereinstieg, wie du ihn beschrieben hast, systematischer aufstellen?


Pauline Meimberg:
Wenn wir Quereinstieg wirklich als Antwort auf den Fachkräftemangel verstehen, dann müssen wir ihn politisch viel stärker unterstützen. Heute hängt ein erfolgreicher Quereinstieg nämlich noch viel zu oft vom Engagement einzelner Unternehmen oder einzelner Personen ab. Aus unserer Sicht braucht es da vor allem drei Dinge.
Erstens: mehr und einfachere Weiterbildungsförderung. Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich berufsbegleitend oder auch in Übergangsphasen digitale Kompetenzen anzueignen – und zwar auch ohne großes finanzielles Risiko.
Zweitens: bessere Beratung und Orientierung. Viele Menschen wissen gar nicht, für welche IT-Stellen sie vielleicht sowieso schon längst infrage kommen und welche Kompetenzen sie bereits mitbringen. Da sind wir der Meinung, dass Arbeitsagenturen, Bildungsträger und auch die Wirtschaft viel enger zusammenarbeiten müssen.
Und drittens müssen wir gesellschaftlich viel stärker sichtbar machen, dass Quereinstieg ein normaler und auch erfolgreicher Karriereweg sein kann. Gerade Frauen brauchen viel mehr Vorbilder und viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit für gelungene Wechsel in digitale Berufe. Damit mehr Mädchen und Frauen IT überhaupt als realistische Karriereoption betrachten, schlagen wir eine bundesweite Sichtbarkeits- und Vorbildkampagne vor.
Der entscheidende Punkt ist: Der Fachkräftemangel ist kein reines Problem der Unternehmen, sondern eine wirtschaftspolitische Herausforderung. Deshalb sollten wir Weiterbildung und Quereinstieg wirklich als Investition in die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verstehen.


Tobias Grimm:
Pauline, vielen Dank für das Gespräch. Den Link zum Factsheet findet ihr in der Podcast-Beschreibung.

 

Der Terminkalender


Tobias Grimm:
Zum Abschluss ein Blick auf Kalenderwoche 27. Sitzungen finden weder im Bundestag noch im Bundesrat statt. Auf der digitalpolitischen Agenda des Bundeskabinetts stehen am Mittwoch, den 1. Juli, unter anderem folgende Themen: zum einen der Entwurf eines Bundeswehrinfrastruktur-Beschleunigungsgesetzes, der Entwurf eines nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland und der Entwurf einer Cyber-Security-Governance für die Bundesverwaltung.
Außerdem kommt der Koalitionsausschuss im Bundeskanzleramt zusammen, um die Eckpunkte für ein umfassendes Reformpaket zu beschließen. Und Irland übernimmt ab dem 1. Juli für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.
Und in der Geschäftsstelle des Bitkom findet am 2. Juli ein weiteres „Bitkom@noon“ statt, diesmal mit Philipp Amthor, dem Parlamentarischen Staatssekretär im BMDS, um einen Blick auf die politische Großwetterlage in Deutschland zu werfen.
Und damit endet der Ausblick auf die kommende Woche auch schon. Weitere Nachrichten aus der Digitalbranche gibt es wie immer auf bitkom.org.
Danke fürs Zuhören und bis nächsten Freitag.