Seit November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, das weitreichende Anforderungen an große Teile der deutschen Wirtschaft enthält. Unter anderem werden Energieeffizienz-, Abwärmenutzungs- und Berichtspflichten für Rechenzentren festgelegt. Diese gehen weit über das nach EU-Recht erforderliche Maß hinaus und stehen im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der Rechenzentrumsstrategie und den digitalpolitischen Zielen. Lediglich die Berichtspflichten sowie die Kosten-Nutzen-Analyse der Abwärmenutzung für Rechenzentren sind auf die EU-Richtlinie zurückzuführen.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das EnEfG novelliert, um dieses praxistauglicher zu gestalten, Unklarheiten zu beseitigen und eine EU-weite Harmonisierung zu fördern. Es bestehen jedoch noch notwendige Verbesserungsmöglichkeiten, die in der Stellungnahme dargelegt werden.