Berlin, 19. Oktober 2023 - Am Donnerstagabend verabschiedet der Bundestag die Reform des Lobbyregistergesetzes. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Auch der aktuelle Entwurf des Lobbyregistergesetzes misst mit zweierlei Maß. Damit konterkariert er sein eigentliches Ziel: Einflussnahmen auf politische Prozesse umfassend sichtbar zu machen und so Vertrauen in unsere Demokratie und ihre Institutionen zu stärken. Politische Entscheidungen müssen für die Menschen in Deutschland transparent und nachvollziehbar sein, ganz gleich aus welcher Richtung Einflussnahmen versucht werden. Die aktuelle Reform aber leuchtet Lobbyismus weiterhin einseitig aus, schießt über das Ziel hinaus und führt zu mehr Bürokratie. Die neuen Dokumentationspflichten sind nicht praktikabel und haben als Konsequenz einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. Zugleich verpasst der Gesetzgeber die Chance, die bestehenden Ungleichheiten zu beenden. Sie laufen dem Transparenzgedanken diametral zuwider: Unternehmen werden sehr viel strengere Pflichten auferlegt als Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und z.B. Religionsgemeinschaften - oder Think Tanks und NGOs. Dabei sollte gerade hier gelten: Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle, damit die Vertretung politischer Interessen jedweder Couleur und aus jeglicher Richtung wirklich transparent wird und objektiv beurteilt werden kann. Wer dies nicht bedenkt, erzeugt Misstrauen und leistet Verschwörungstheorien Vorschub.
Bitkom appelliert außerdem an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens nach EU-Vorbild voranzutreiben und eine Verzahnung mit dem Lobbyregister anzustreben. Die Nutzung eines solchen digitalen Tools ist auf EU-Ebene seit vielen Jahren gängige Praxis und stellt eine niedrigschwellige und transparente Möglichkeit dar, im Gesetzgebungsprozess strukturiert Feedback von Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen einzuholen. Es wäre auch für Deutschland eine echte Chance für Transparenz und Mitbestimmung, aber ohne überbordende Bürokratie.“