Verbraucherpolitik: Verbraucherpolitik und Wettbewerbsrecht weiterentwickeln um digitale Innovationen zu ermöglichen

Verbraucherpolitik und Wettbewerbsrecht weiterentwickeln, um digitale Innovationen zu ermöglichen

Derzeit wird sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene Verbraucherrecht an digitale Gegebenheiten angepasst. Die Regulierungsmaßnahmen beziehen sich dabei aber allzu häufig getrennt auf den Onlinehandel einerseits und den stationären Handel andererseits. Das führt oft zu einem Ungleichgewicht hinsichtlich der Regulierungs- und Anforderungsdichte neuer, digitaler Geschäftsmodelle. Das verhindert die Ausschöpfung der Potentiale, wie zum Beispiel Cross-Channel-Commerce, die die Digitalisierung hier bringt.

Die Verbraucherrechtsnovelle hat unter anderem zur Einführung einer Vielzahl von Informationspflichten geführt. Diese Pflichten bewirken, insbesondere mit Blick auf die Darstellung der Informationen im digitalen Bereich, eine lose-lose Situation, die weder für den Verbraucher noch für den Anbieter wirkliche Vorteile bringt. Die Unternehmen müssen dabei einen Spagat vollbringen, indem sie sich einerseits um eine einfachere und verständlichere Sprache bei den Informationspflichten bemühen, andererseits aber sämtliche aus Gesetzen und Rechtsprechung stammenden Anforderungen erfüllen müssen.

Regulierungsmaßnahmen sind oft weder interdisziplinär noch rechtskreisübergreifend gedacht. Das führt zu Vorstößen, die keinen angemessenen Interessenausgleich ermöglichen. Bei Bestrebungen neue kollektive Rechtsschutzmaßnahmen einzuführen werden sogar nahezu einseitig die Unternehmen mit dem Prozessrisiko belastet. Hier müssen vorab umfassende Untersuchungen der Wechselwirkungen erfolgen. So kann der Regulierungsbedarf tatsächlich auf den notwendigen Rahmen beschränkt werden.

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