

Die Corona-Pandemie hat der Arbeitswelt einen großen Schub in Richtung Digitalisierung verpasst, auf den wir ansonsten vermutlich noch viele Jahre hätten warten müssen. Unternehmen und Beschäftigte haben die vielen Vorteile von New Work und mobiler Arbeit erkannt und planen auch noch in Zukunft mit hybriden Arbeitsmodellen. Flexible Arbeitszeiten und -orte ermöglichen mehr Teilhabe am Familien- und Privatleben. Andererseits: Aktuell sind 86.000 Stellen für IT-Spezialisten in Deutschland unbesetzt, nur jeder siebte Bewerber (15 Prozent) auf eine Stelle für IT-Spezialisten ist weiblich. Wir müssen diese Lücke zügig schließen und vorhandenes Potenzial viel besser nutzen. Im Übrigen ist das kein Thema der IT-Branche allein: Der Mangel an IT-Experten betrifft die gesamte Wirtschaft und ebenso Verwaltung, Behörden und Wissenschaft. Deshalb müssen wir zügig beste Voraussetzungen für IT-Fachkräfte in Deutschland schaffen – egal welchen Geschlechts, ob selbstständig oder angestellt, ob aus dem Inland oder Ausland. Außerdem müssen New-Work-Konzepte noch stärker in Unternehmen und Verwaltung ankommen, damit Deutschlands Arbeitsalltag innovativer und digitaler wird. Dazu gehören auch Weiterbildungsprogramme, zum Beispiel zur Förderung von KI-Fähigkeiten.
Arbeitnehmer, die mindestens einen Tag pro Woche im Homeoffice bzw. mobil arbeiten und damit auch die Umwelt schonen, sollten alle dadurch entstehenden Kosten steuerlich absetzen können. Dabei sollte egal sein, ob diese Kosten durch die Nutzung von Coworking-Spaces oder der privaten Wohnung entstehen. Auf das Vorhandensein eines privaten Arbeitszimmers darf es dabei schon aus Gerechtigkeitserwägungen nicht ankommen. Um die steuerliche Abwicklung zu vereinfachen, sollten die Ausgaben bis zur Höhe von 1250 Euro pro Jahr pauschal berücksichtigt werden.
Die Arbeit mit agilen Methoden wie z.B. Scrum ist das Herzstück der IT-Entwicklung. Agile Arbeitsmethoden sowie der projektbasierte Einsatz exzellenter, insbesondere selbstständiger IT-Spezialisten ermöglichen überhaupt erst, dass innovative, kreative IT-Produkte entstehen können. In den engen Schranken des Sozialgesetzbuches ist das bisher weder im Sinne der IT-Freelancer, noch unbürokratisch und rechtssicher für Unternehmen möglich. Vielmehr droht der Vorwurf der Scheinselbständigkeit – und damit eine permanente Strafbarkeit der Geschäftsführung aufgrund vermeintlichen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB). Wir müssen mithilfe einer Neuregelung im Sozialgesetzbuch endlich Rechtssicherheit schaffen. Sofern ein IT-Freelancer die folgenden Kriterien erfüllt, sollte er zumindest ein Wahlrecht hinsichtlich der Sozialversicherung erhalten: Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge, Gewerbeanmeldung sowie Erbringung von Diensten höherer Art in Anlehnung an § 627 BGB bzw. besonderes Know-how des Erwerbstätigen.
Bei der Konkurrenz um die besten IT-Fachkräfte aus der ganzen Welt müssen die behördlichen Prozesse schneller, digitaler und unbürokratischer werden, insbesondere brauchen wir eine E-Akte. Eine zielgruppengerechte Ansprache kann nur mit einer App gelingen, die ein englischsprachiges Jobportal sowie einen englischsprachigen Chatbot umfasst, der Informationen zu Behörden und Deutschland im Allgemeinen mitteilen kann. Die App sollte u.a. die Terminvergabe bei Behörden übernehmen und jederzeit über die einzelnen Schritte bzw. Fortschritte der behördlichen Prozesse informieren.
New Work und damit selbstbestimmtes, zufriedeneres Arbeiten, insbesondere im Homeoffice bzw. mobil, setzen stets ein grundsätzliches Vertrauen des Arbeitgebers in die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit des Arbeitnehmers voraus. Der Arbeitnehmer muss daher auch eigenverantwortlich entscheiden können, wie er seine Arbeits- und Ruhezeiten gestaltet. Insbesondere sollten geringfügige Unterbrechungen, wie das Lesen von Mails oder ein kurzes Telefonat, nicht die Ruhezeit neu beginnen lassen. In Übereinstimmung mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz künftig auch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsehen, statt wie bisher nur auf einzelne Tage zu rekurrieren.
Um die innerbetriebliche Teilhabe in Krisenzeiten zu ermöglichen, arbeiten auch Betriebsräte zunehmend mit digitalen Tools, die z.B. Prozesse zur Einstellung von neuen Mitarbeitern abbilden. Flankierend bedarf es einer Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes, insb. bei den §§ 30 und 33: Betriebsratssitzungen müssen per Video und die Beschlussfassung per elektronischer Stimmabgabe ermöglicht werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern das Betriebsverfassungsgesetz insgesamt einer Reform und Anpassung an die moderne, digitale Arbeitswelt bedarf.