Das von der Bundesregierung im Dezember 2025 vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) hat das Potenzial, die dringend notwendige Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur entscheidend voranzubringen. Bitkom begrüßt den Entwurf und die darin enthaltene Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrssektor ausdrücklich. Besonders hervorzuheben ist hierbei der vorgesehene Verzicht auf Raumverträglichkeitsprüfungen, der noch umfassender geregelt werden sollte.
Um ein wirklicher Infrastruktur-Booster zu werden, muss das Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Verwaltungsverfahrensgesetz sämtliche relevante digitale Planungstechnologien zulassen und von ausreichender personeller und technologischer Ausstattung der zuständigen Behörden flankiert werden. Eine zukunftsfähige Infrastruktur ist nur durch konsequentes digitales Planen, Bauen und Betreiben möglich.
Zudem sollte der Entwurf eine Regelung zur Vermeidung nachteiliger Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für laufende (oft langwierige) Genehmigungsverfahren einführen und die Verfahren zur Inbetriebnahme von Schieneninfrastruktur beschleunigen.