Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führte im Juli 2025 eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) durch.
Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Tariftreuegesetzes beschlossen. Mit Blick auf das parlamentarische Verfahren hebt die Bitkom-Stellungnahme insbesondere folgende Punkte hervor:
Die geplante Bundestariftreueregelung schafft überbordende Bürokratie. Sie benachteiligt massiv Unternehmen der Digitalwirtschaft, aber auch Startups und KMU, die sich aufgrund der bürokratischen Hürden und Komplexität ohnehin zu selten an Vergabeverfahren beteiligen. Im Ergebnis wäre die Regelung ein Hemmschuh für die Digitalisierung der Verwaltung. Angesichts der konjunkturellen Lage sollte die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland vorerst nicht weiter geschwächt werden.
Entsprechend des Koalitionsvertrags muss eine Ausnahmeregelung für Startups mit innovativen Leistungen in den rechtlich verbindlichen Teil des Gesetzes aufgenommen werden. Für Startups sollte das Tariftreuegesetz, sofern überhaupt, in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung für öffentliche Aufträge ab 100.000 Euro gelten.
Zudem ist äußerst fraglich, ob das Vorhaben mit der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie und der negativen Koalitionsfreiheit sowie der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Tarifverträge sind in der IT-Branche und bei vielen anderen Bitkom-Mitgliedsunternehmen aus anderen Branchen nicht üblich. Dennoch bieten die Unternehmen auch ohne Tarifverträge hohe Beschäftigungsstandards.