Mit dem am 20. Dezember 2018 in Kraft getretenen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation verfolgt der europäische Richtliniengeber ambitionierte Ziele: Neben dem zentralen Ziel größere Investitionen in 5G-Netze und Netze mit sehr hoher Kapazität zu stimulieren soll auch ein europaweit hohes und vor allem einheitliches Kundenschutzniveau geschaffen werden. Diesen aus Sicht des Bitkom unterstützenswerten Ambitionen wird der vorliegenden Gesetzesentwurf aber allenfalls teilweise gerecht. Positiven Aspekten wie Erleichterungen bei Wegerechten und Genehmigungsverfahren stehen erhebliche neue bürokratische Aufwände im Bereich von Informationssystemen zum Ausbaustand und im Bereich des Verbraucherschutzes entgegen, die in Teilen der europäischen Harmonisierung diametral entgegenstehen. Einhergehend mit der erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des TKG-E entstehen technische Umsetzungshürden z. B. im Bereich des Notrufs. Zudem ergibt sich an wesentlichen Stellen Klarstellungsbedarf, um den Anwendungsbereich nicht undifferenziert auf professionelle B2B-Anwendungen (wie z. B. Video-Konferenzdienste) auszudehnen.
Insgesamt zeigt sich aus Sicht des Bitkom die dringende Notwendigkeit einer gemeinsamen Beratung von TTDSG, IT-SiG 2.0 und TKG und dort an wesentlichen Stellen Nachbesserungsbedarf, um mit dem neuen TKG einen geeigneten Rechtsrahmen für den Ausbau und Betrieb digitaler Infrastrukturen und Telekommunikationsdienste in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts zu schaffen. Diese beschreiben wir in unserer ausführlichen Stellungnahme zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz.