Der Bitkom begrüßt, dass nach der pandemiebedingten Übergangslösung nun auch dauerhaft die Möglichkeit virtueller Hauptversammlungen im Aktiengesetz implementiert wird. Wir unterstützen das Anliegen, die Rechtssicherheit von virtuellen Hauptversammlungen zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die vorgesehenen Regelungen des Anfechtungsausschlusses in Fällen von technischen Störungen, wenn der Gesellschaft weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorzuwerfen ist.