Am 8. August 2016 trat die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19. Juli 2016, S. 1; sog. NIS-RL) in Kraft. Mit der Richtlinie wurden ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Mindestanforderungen sowie Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen. Die Richtlinie ist gemäß Artikel 25 Absatz 1 bis zum 9. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen. Bitkom nimmt gerne die Gelegenheit wahr, seine Position zum Gesetzesentwurf nachfolgend darzustellen.