Das Bundeskabinett will heute den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschließen. Der Entwurf soll die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste stärken und weitet dafür auch die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten für Unternehmen aus. Davon sind insbesondere Unternehmen der Digitalwirtschaft betroffen. Dazu erklärt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel:
„Angesichts der verschärften Bedrohungslage in Deutschland ist es notwendig, die Nachrichtendienste handlungsfähiger zu machen. Dabei muss allerdings die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Und: Die neuen Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht an anderer Stelle zusätzliche Unsicherheit schaffen. Es können zum Beispiel aus den möglichen Zugriffen auf technische Informationen, Systemkopien und laufende IT-Infrastrukturen erhebliche neue Risiken entstehen. Sie können den sicheren Betrieb gefährden und Daten unbeteiligter Kunden treffen. Solche Eingriffe dürfen deshalb nur als letztes Mittel und unter strengen Sicherheitsvorgaben erfolgen, Verschlüsselung und sichere Produktarchitekturen dürfen damit nicht geschwächt werden.
Besonders kritisch ist, dass Erkenntnisse des BSI über Schwachstellen künftig an den BND fließen können. Das BSI muss vertrauenswürdiger Partner der Wirtschaft bleiben. Wer eine Schwachstelle meldet, darf nicht fürchten, dass sie für nachrichtendienstliche Zwecke genutzt wird. Bekannte Schwachstellen müssen unverzüglich für alle geschlossen werden und dürfen niemals bewusst offengehalten werden. Insgesamt sind zudem viele der neuen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten noch zu unbestimmt. Unternehmen müssen vorab wissen, wozu sie genau verpflichtet sind und was konkret von ihnen verlangt werden kann.
Zugleich enthält der Entwurf wichtige Ansätze, etwa bei der Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und Wirtschaft sowie bei der Weiterentwicklung der unabhängigen Kontrolle. Bitkom begrüßt zudem, dass Unternehmen nicht generell zur Entschlüsselung oder zum Einbau von Hintertüren verpflichtet werden. Diese Grenzen müssen im weiteren Verfahren erhalten und die noch offenen Fragen zu Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit geklärt werden.“
Die ausführliche Stellungnahme des Bitkom zum Referentenentwurf findet sich hier: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Gesetz-zur-Reform-des-Nachrichtendienstrechts