Der Entwurf der „Grundsätzlichen Anforderungen im Nachweisverfahren“ (GAiN) verfolgt das Ziel, das KRITIS-Nachweisverfahren an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, bestehende Verfahren weiterzuentwickeln und die Nutzung von Prüfungen und Zertifikaten stärker in das Nachweisverfahren einzubinden. Die Überarbeitung ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie Ansätze zum Bürokratieabbau enthält, bestehende Prüfstrukturen berücksichtigt und die Rolle der Internen Revision stärkt.
Gleichzeitig enthält der Entwurf Regelungen, die das Ziel einer praxistauglichen und effizienten Nachweisführung teilweise gefährden. Insbesondere die Anrechnung bestehender Zertifikate wird durch zusätzliche Voraussetzungen eingeschränkt, Unabhängigkeitsanforderungen für konzernverbundene prüfende Stellen gehen über etablierte Standards hinaus und einzelne Vorgaben schaffen unnötigen Umsetzungsaufwand oder Rechtsunsicherheit. Darüber hinaus bestehen Unklarheiten bei Prüfmethoden, Sprachvorgaben, dem Umgang mit Risiken sowie der Berücksichtigung von KI-Systemen im Nachweisverfahren. Der Bitkom fordert daher eine stärkere Orientierung an anerkannten Audit- und Prüfstandards, eine risikobasierte und international anschlussfähige Ausgestaltung der Anforderungen, eine praxistaugliche Anrechnung bestehender Prüfungen und Zertifizierungen.