Am 24. Juni 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (im Folgenden „BMJV“) einen sogenannten Diskussionsentwurf („Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“), mit dem es den zweiten Teil eines Regelungswerkes vorschlägt, um die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2019/790), im Folgenden „DSM-RL“) und die Online-SatKab-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/789, im Folgenden „Online-SatKab-RL“) umzusetzen. Ein erster Teil wurde bereits im Januar 2020, ebenfalls als Diskussionsentwurf, vom BMJV veröffentlicht (Link zur Bitkom-Stellungnahme).
Der Entwurf vom 24. Juni 2020 enthält u.a. Regelungsvorschläge zur Umsetzung der Online-SatKab-Richtlinie. Bitkom begrüßt, dass das BMJV die vereinfachte Rechteklärung für die Weitersendung nicht nur für grenzüberschreitende, sondern auch für nationale Sachverhalte vorsieht. Dieser vereinfachten Rechteklärung legt das BMJV jedoch zum Beispiel durch einen Regelungsvorschlag in § 87 (5) UrhG-E erneut Steine in den Weg. Rechteklärung für ein zukunftstaugliches Fernsehangebot ist damit weiterhin nicht gewährleistet.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen. Die Bitkom-Stellungnahmen zu den sonstigen Regelungsvorschlägen in dem Entwurf (zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und zum Urhebervertragsrecht) finden Sie hier.