Die EU-Kommission hat am 09. Dezember 2015 zwei Richtlinienentwürfe vorgestellt: Eine Richtlinie für Verbraucherverträge im Onlinewarenhandel sowie eine Richtlinie für Verbraucherverträge über digitale Inhalte. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat für den 03. Mai 2016 zu einer Diskussionsveranstaltung zu der Richtlinie über digitale Inhalte geladen und als Vorbereitung für die Diskussion einen Fragebogen erarbeitet. Bitkom hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Fragebogen zu Wort gemeldet. Wir unterstützen das Ziel der Rechtsvereinheitlichung. Jedoch würde durch die Vorschläge die gewünschte Rechtsvereinheitlichung auf EU-Ebene nur auf Kosten einer dadurch erzeugten weiteren Rechtszersplitterung der nationalen Rechtsordnung erreicht. Denn nach den Vorschlägen würden drei unterschiedliche Verbraucherschutzniveaus eingeführt. Je nach Vertriebsweg - online oder offline - und je nach Produkt – digitaler Inhalt oder anderes Produkt – sollen danach unterschiedliche Regeln gelten. Insgesamt verschieben die beiden Richtlinienentwürfe die Vertragspflichten und Risiken deutlich zu Lasten der Anbieter, insbesondere der Anbieter von digitalen Inhalten. Schon deswegen ist nicht anzunehmen, dass die Richtlinienentwürfe zu einer Ausweitung des grenzüberschreitenden Handels – insbesondere mit digitalen Inhalten – führen werden. Ebenso bleibt es überwiegend unklar, wie die Richtlinien von anderen Rechtsrahmen, wie der kürzlich auf EU-Ebene verabschiedeten Datenschutz-Grundverordnung, abzugrenzen und mit ihnen in Einklang zu bringen sind. Dies schafft Rechtsunsicherheit. Bitkom spricht sich für einen effektiven, für Verbraucher verständlichen und im Anwendungsbereich klar definierten Verbraucherschutz im Onlinewarenhandel sowie im Bereich von digitalen Produkte und Dienstleistungen aus.
Die Stellungnahme zum Fragebogen des BMJV finden Sie hier zum Download.