Stellungnahme: Zahlungsdienstaufsichtliche Anforderungen an die IT (ZAIT)
Nachdem die BaFin die BAIT – Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT – bereits novelliert hat, zieht die Finanzaufsicht nun mit den Zahlungs- und E-Geld-Instituten nach. Institute, die bisher keine Berührungspunkte mit den BAIT hatten, dürften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem ZAIT-Anforderungskatalog vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden. Wir empfehlen daher im Rahmen der Veröffentlichung eine realistische Erwartungshaltung für den Zeitrahmen der Umsetzung der ZAIT-Anforderungen zu kommunizieren. Klarheit zu einer ZAIT-Umsetzungsfrist würde auch Auditoren dabei unterstützen, die mittel- bis langfristigen Pläne der Institute zu würdigen.