Die im Juni 2007 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien REACH (EG Nr. 1907/2006) enthält weitreichende Konsequenzen – auch für die ITK-Industrie! Mit einem Leitfaden, der speziell auf die Situation der ITK-Hersteller bezogen ist, legt Bitkom nun eine wichtige Umsetzungshilfe vor.
REACH stellt prinzipiell Anforderungen an Unternehmen, die Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in Verkehr bringen. Der im Arbeitskreis Produktbezogener Umweltschutz erstellte Leitfaden fokussiert auf „Stoffe in Erzeugnissen“, da die ITK-Branche hauptsächlich in diesem dritten Anwendungsfall betroffen ist. Die beiden zentralen Pflichten für Inverkehrbringer von Erzeugnissen sind die Informationspflicht nach Art. 33 (siehe Kapitel 4.1) und die Notifizierungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 (siehe Kapitel 4.2).