
In der Filmförderung bedarf es eines Systemwechsels. Deutschland kann im internationalen Wettbewerb der Produktionsstandorte für Filme und Serien nur bestehen, wenn es attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Das ist derzeit nicht gewährleistet und verhindert, dass das kreative und wirtschaftliche Potenzial voll ausgeschöpft wird.
Im Folgendem nimmt Bitkom gerne die Möglichkeit wahr, zu dem Entwurf für die Verlängerung des bestehenden FFG sowie einer Novelle zum Nachfolgegesetz, eingebettet in die weiterreichenden Reformüberlegungen zu bestehenden oder künftigen Förder- und Anreizinstrumenten in Bezug auf fiktional, non-fiktional/dokumentarische Inhalte, Stellung zu nehmen. Sehr gerne stehen wir auch im weiteren Verlauf dieses Prozesses für den Dialog zur Verfügung.
Aus Sicht des Bitkom ist eine grundlegende Reform der Filmförderung, die das FFG einschließt, sobald wie möglich notwendig; aufgrund der inzwischen eingetretenen Rahmenbedingungen und des bevorstehenden Auslaufdatums für die Erhebung der Filmförderungsabgabe erscheint eine Verlängerung des bestehenden FFG allerdings ohne wirkliche Alternative.
Nachstehend nimmt Bitkom im Einzelnen Stellung zur übergreifenden Reform der Filmförderung in Deutschland und deren Kernansätzen (1.), zu den wesentlichen Eckpunkten eines steuerlichen Anreizmodells für die audiovisuelle Produktion (2.), zum Reformbedarf eines fokussierten FFG ab 2025 (3.), zur Fortentwicklung von DFFF und GMPF (4) und zu den gravierenden, auch verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Investitionsverpflichtung (5.).