Die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung ist am 5. April 2008 in Kraft getreten. Die wesentlichen Regelungen werden größtenteils zum 1. Januar 2009 wirksam, spätestens aber zum 1. April 2009.
Durch die Novellierung werden Hersteller und Verwender von Verpackungen gleichermaßen zur Verantwortung gezogen. Die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen soll gesichert und die Wettbewerbsverzerrung in der Entsorgung durch die Verhinderung von Trittbrettfahrerei reduziert werden. Die bisherige Mitnutzung von Entsorgungssystemen durch Unternehmen, die keine Lizenzgebühren an die Entsorgungsfirmen zahlten, soll gestoppt werden.
Der vorliegende Leitfaden dient als Umsetzungshilfe. Nach den „Fakten im Überblick“ (Kapitel 2) folgen zwei zentrale Neuerungen der fünften Novellierung: Die Branchenlösung (Kapitel 3) und die Vollständigkeitserklärung (Kapitel 4). Die Rücknahmepflichten im Bereich b2b, im Bereich b2c und bei schadstoffhaltigen Füllgütern sind in den Kapiteln 5-7 erläutert. Kapitel 8 behandelt Möglichkeiten zur Beauftragung Dritter. Einen Ausblick gibt Kapitel 9. Der abschließende Anhang enthält Links zu wichtigen Informationsquellen und ein Glossar.