Die EU-Directive RoHS (Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment; 2002/95/EC on the) trat am 1. Juli 2006 in Kraft und wurde in Elektro- und Elektronikgerätegesetz in § 5 Stoffverbote überführt. Dort heißt es: „Es ist verboten, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten. Satz 1 gilt nicht für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 und nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in Verkehr gebracht werden. Er gilt auch nicht für Ersatzteile für die Reparatur oder die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die erstmals vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden.
Der Bitkom hat einen Leitfaden "Die Stoffverbots-Richtlinie RoHS: Enforcement, Exemptions und Put-on-the-market" veröffentlicht. Dieser Leitfaden beleuchtet die aktuelle Sachlage zur RoHS-Thematik (Enforcement, Exemptions und Put-on-the-market) und soll entsprechend der weiteren Entwicklungen kontinuierlich angepasst werden. Der Leitfaden richtet sich vor allem an Hardware-Anbieter. Zudem soll er Umweltämtern und anderen Behörden als Informationsquelle dienen. Zur Verfügung steht der Leitfaden in vier Sprachen. Neben einer englischen Übersetzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorf Center der staatlichen japanischen Außenhandelsförderorganisation JETRO eine japanische Version erstellt. Eine chinesische Fassung entstand in Kooperation mit der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die deutsche, englische, chinesische und japanische pdf-Version stehen zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Word-Dokumente (deutsch und englisch) ca. 17 MB groß sind und die eingebundenen Objekte nur in diesen .doc-Dateien geöffnet werden können.