Deutschland hat lange um ein modernes Zuwanderungsrecht gerungen. Die IT-Green-Card stellte im Sommer 2000 den Anfang dar. Das neue Zuwanderungsgesetz, das nach quälendem Diskussionsprozess zum Jahresbeginn 2005 in Kraft trat, schwankte zwischen vorsichtiger Öffnung des Arbeitsmarktes und Begrenzung der Zuwanderung. Die Meseberger Beschlüsse von 2007 waren ein Fortschritt, wurden international aber kaum beachtet. Erst die Umsetzung der „Blauen Karte EU“ in deutsches Recht zum 1. August 2012 bedeutet die konsequente Aussage: Deutschlands braucht Zuwanderung, unser Land braucht hochqualifizierte Fachkräfte gerade in den Hightech-Industrien.
Die neue Rechtslage geht einher mit wichtigen politischen Signalen. Die Bundesregierung hat im Frühsommer das Zuwanderungsportal „make it in Germany“ freigeschaltet. Erstmals seit fast vier Jahrzehnten wirbt Deutschland aktiv um ausländische Fachkräfte. Dieses Portal signalisiert, dass hierzulande allmählich eine Willkommenskultur entsteht.
Das Webangebot der Bundesregierung wendet sich in seiner ersten Version vor allem an ausländische Bewerber. Aber auch deutsche Unternehmen müssen lernen, die Chancen des neuen Zuwanderungsrechts zu nutzen. Dafür publiziert Bitkom den vorliegenden Leitfaden. Entstanden aus der anwaltlichen Beratungspraxis, schafft er einen einfachen Zugang zu den rechtlichen Bestimmungen und administrativen Verfahren rund um das Thema Zuwanderung. Die Kanzlei Osborne Clarke (Köln) hat die Erarbeitung besorgt.