Bitkom begrüßt grundsätzlich das Ziel, das Steuerrecht fortzuentwickeln und insbesondere im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Gleichzeitig sieht Bitkom an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Mitteilungspflichten beim Wegfall der Voraussetzungen einer Organschaft, die Korrektur- und Rückabwicklungsregelungen, die fehlende Konkretisierung drohender Steuerausfälle sowie die asymmetrische Haftungsregelung zulasten des Organträgers. Zur Stärkung der Rechtssicherheit sollten zudem klare Bearbeitungsfristen für Anträge vorgesehen und das Inkrafttreten der Neuregelungen vorgezogen werden.
Kritisch bewertet Bitkom außerdem die geplante Verpflichtung, steuerfreie Reisekostenerstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Ebenso lehnt Bitkom die dauerhafte Beibehaltung der 50-Euro-Wertgrenze bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr ab. Mit Einführung des digitalen Ausfuhr- und Abnehmernachweises entfällt der ursprüngliche sachliche Grund für diese Wertgrenze.