Bitkom begrüßt den Referentenentwurf des BMI/ BMFSFJ zur Digitalisierung von Familienleistungen das Ansinnen, die Beantragung von Familienleistungen zu entbürokratisieren und diese zukünftig vollständig digital abwickeln zu können. Das entspricht den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes und fördert die von der Bundesregierung angestrebte breitere Nutzung von digitalen Verwaltungsangeboten. Besondere Bedeutung hat dabei eine Verbesserung und Nutzerzentrierung der Verwaltungsprozesse. Die Potenziale der Digitalisierung werden erst dann erschlossen, wenn nicht einfach bestehende Papierprozesse elektronisch nachgebildet werden, sondern wenn bestehende Antragsformulare auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden und einfach, verständlich und leicht bedienbar elektronisch zur Verfügung gestellt werden können.
Digitalisierung ist erst dann erfolgreich, wenn einem elektronischen Formular sowohl auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger als auch auf Seiten der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter keine weiteren Bescheinigungen oder Nachweise beigefügt werden müssen. Aus unserer Sicht ist es richtig, dass das eIDAS Vertrauensniveau „substantiell“ gewählt wurde. Wünschenswert wäre eine schnellere Übergangsfrist (und somit der Angleichung der tatsächlich genutzten Verfahren an das eIDAS Vertrauensniveau „substantiell“) als die nach §8 Absatz 3 vorgesehene. Es sollte ein generelles und diskriminierungsfreies Zulassungsverfahren für Angebote mit unterschiedlichen eIDAS Vertrauensniveaus in Deutschland geben.