Gesetzentwurf für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
Deutschland droht seine Klimaziele bis 2030 zu verfehlen. Damit steigt das Risiko erheblicher, potenziell milliardenschwerer Haushaltsbelastungen durch den notwendigen Ankauf von Emissionszuweisungen anderer EU-Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund sollte die EEG-Novelle den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, zusätzliche Investitionshemmnisse vermeiden und verlässliche Rahmenbedingungen für neue Projekte schaffen.
Bitkom begrüßt grundsätzlich das Ziel, Kleinanlagen perspektivisch in den Strommarkt zu integrieren. Die befristete Übergangszahlung und der Direktvermarktungsbonus verbessern den Übergang gegenüber früheren Entwurfsfassungen, gewährleisten jedoch noch keine wirtschaftlich und technisch massengeschäftstaugliche Direktvermarktung. Eine verpflichtende Marktintegration sollte daher erst erfolgen, wenn funktionierende digitale Prozesse, ausreichende Steuerbarkeit und wirtschaftlich tragfähige Vermarktungsangebote verfügbar sind.
Bitkom lehnt daher die im EEG 2027 vorgesehene pauschale Einspeisebegrenzung in §9 Absatz 2b ab. Sie würde Flexibilität gerade dort einschränken, wo digitale Steuerung, Direktvermarktung, Speicher und perspektivisch auch bidirektionales Laden marktlich und netzdienlich wirken sollen. Der Gesetzgeber sollte z.B. die Chance nutzen, regulatorische Hürden für bidirektionales Laden abzubauen und so Speicheroptionen auszuweiten.