Deutschland droht seine Klimaziele bis 2030 zu verfehlen. Damit steigt das Risiko erheblicher, potenziell milliardenschwerer Haushaltsbelastungen durch den notwendigen Ankauf von Emissionszuweisungen anderer EU-Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund sollte die EEG-Novelle den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, zusätzliche Investitionshemmnisse vermeiden und verlässliche Rahmenbedingungen für neue Projekte schaffen.
Bitkom begrüßt grundsätzlich das Ziel, Kleinanlagen perspektivisch in den Strommarkt zu integrieren. Die befristete Übergangszahlung und der Direktvermarktungsbonus verbessern den Übergang gegenüber früheren Entwurfsfassungen, gewährleisten jedoch noch keine wirtschaftlich und technisch massengeschäftstaugliche Direktvermarktung. Eine verpflichtende Marktintegration sollte daher erst erfolgen, wenn funktionierende digitale Prozesse, ausreichende Steuerbarkeit und wirtschaftlich tragfähige Vermarktungsangebote verfügbar sind.
Bitkom lehnt die dauerhafte 50-Prozent-Begrenzung strikt ab, da sie dringend benötigte Flexibilitätspotenziale beschränkt und bestehende marktliche und netzseitige Steuerungsinstrumente überlagert. Wenn Anlagen steuerbar werden, dann bedarf es keiner zusätzlichen Begrenzung, sondern einer analog §14a-Regelung im Bedarfsfall vorzusehenden Sollwertvorgabe zur Einspeisung am Netzanschluss mit Option zur kundenseitigen Flex-Nutzung. Der Gesetzgeber sollte z.B. die Chance nutzen, regulatorische Hürden für bidirektionales Laden abzubauen und so Speicheroptionen auszuweiten.
(Stand: Juli 2026)