Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG
Als Bitkom unterstützen wir das Ziel, die Bekämpfung von Geldwäsche durch strukturierte Verdachtsmeldungen zu stärken. Wir begrüßen daher die Bestrebungen des Bundesministeriums der Finanzen, mit der GwG-Meldeverordnung die Datenübermittlung von Geldwäscheverdachtsmeldungen nach §§ 43 Abs. 1 und 44 GwG zu vereinheitlichen und die Qualität der Meldungen zu verbessern. Die verbindliche Festlegung von Mindestangaben, differenziert nach Meldungstatbeständen, stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Relevanz und Verwertbarkeit von Verdachtsmeldungen zu erhöhen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es aus unserer Sicht notwendig, die Anforderungen praxisnah auszugestalten und zusätzliche Bürokratielasten zu vermeiden. Nur so kann eine effektive, effiziente und zugleich rechtssichere Anwendung der neuen Vorgaben in der Breite der Verpflichteten gewährleistet werden.