
Das deutsche Gesellschaftsrecht hat sich lange schwer getan, sich digitalen Verfahren zu öffnen. Mit der Ermöglichung von virtuellen Hauptversammlungen als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber den ersten Schritt in diese Richtung getan. Gegenwärtig geht er mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2017/1132 den nächsten Schritt. Der Regierungsentwurf der Bundesregierung vom 10. Februar 2021 sieht vor, dass bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zukünftig über ein videobasiertes Beurkundungsverfahren abgewickelt werden können. Auf diese Weise soll z.B. die Online-Gründung einer GmbH möglich werden.
Die Öffnung des Gesellschaftsrechts für digitale Instrumente und Verfahren ist zu begrüßen und lange überfällig. Für Unternehmer bedeuten digitale Verfahren ohne Zwang zur persönlichen Anwesenheit vor einem Notar eine deutliche Erleichterung. Deswegen ist bedauerlich, dass die neuen digitalen Möglichkeiten vom Gesetzgeber auf einige wenige gesellschaftsrechtliche Vorgänge beschränkt sind. So sieht das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie zwar die Möglichkeit vor, die Bargründung einer GmbH online abzuwickeln. Für eine Sachgründung oder für die spätere Übertragung von GmbH-Anteilen ist aber weiterhin das persönliche Erscheinen vor dem Notar notwendig.
In seiner Kommentierung des Gesetzentwurfs weist Bitkom auf die Unzulänglichkeiten und auf weiterhin bestehenden Handlungsbedarf bei der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts hin. Die Kommentierung steht anbei zum Download zur Verfügung. Es ist sehr zu wünschen, dass der deutsche Gesetzgeber schnelle weitere Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts unternimmt.