Kommentare zu den Arbeitspapieren 256 und 257 zu verbindlichen Unternehmensregeln auch für Auftragsverarbeiter (BCRs)
Bitkom begrüßt die Gelegenheit, zum Entwurf der Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP29) zu verbindlichen Unternehmensregeln für Verantwortliche (WP256) und für Auftragsverarbeiter (WP257) Stellung zu nehmen. Wir glauben, dass mehr Zusammenarbeit und Austausch zwischen Datenschutzbehörden und Praktikern notwendig ist, um den rechtlichen Text der DSGVO in die Praxis umzusetzen und die rechtliche Unsicherheit zu verringern. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Bedenken zu äußern, ob alle in den Arbeitspapieren aufgeführten Verpflichtungen tatsächlich eine Grundlage in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben. Zusätzlich zu diesen Bedenken sind wir der Meinung, dass eine weitere Differenzierung zwischen verschiedenen BCR-Konstellationen erforderlich ist, um die in der DSGVO beschriebenen Verpflichtungen zu konkretisieren.