
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen vorgelegt. Mit dem Gesetz soll der steuermindernde Abzug bestimmter Lizenzausgaben als Betriebsausgaben eingeschränkt werden („Lizenzschranke“). Betroffen sind z.B. Lizenzzahlungen für Patente, Markenrechte, Urheberrechte und Knowhow. Nicht klar ist, ob die Neuregelung auch auf Lizenzzahlungen für die Nutzung von Software Anwendung finden soll. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf am 25. Januar 2017 beschließen.
Bitkom sieht in dem Vorschlag ein Hindernis für die Digitalisierung der Unternehmen und für das Innovationsgeschehen in Deutschland. Im Ergebnis wirkt sich die Neuregelung vielfach wie eine schlichte Steuererhöhung für die Nutzung von geistigem Eigentum aus, das aus anderen Staaten stammt. Für die betroffenen Steuerpflichtigen ergeben sich aus dem Vorschlag außerdem erhöhte Compliance-Pflichten und mehr Rechtsunsicherheit hinsichtlich ihrer steuerlichen Belastung.
Die vorgeschlagene Einführung einer „Lizenzschranke“ ist daher aus Sicht des Bitkom abzulehnen. Einzelheiten sind in der beigefügten Bitkom-Stellungnahme nachzulesen.