Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat kürzlich einen Referentenentwurf für eine das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ergänzende Vertrauensdiensteverordnung (VDV) veröffentlicht und die Fachöffentlichkeit zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die bisherigen Erfahrungen mit der eIDAS VO und dem VDG haben aus Sicht des BMWi gezeigt, dass wenige letzte Präzisierungen erforderlich sind, damit Vertrauensdiensteanbieter und Zertifizierungsstellen ihre Anforderungen aus der eIDAS VO und dem VDG zuverlässig erfüllen können.
Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit zum Referentenentwurf der VDV Stellung zu nehmen. Der Bitkom Arbeitskreis Anwendung elektronischer Vertrauensdienste ist das Gremium, das sich thematisch mit den Inhalten des Gesetzgebungsverfahrens und der eIDAS VO auseinandersetzt. Aus Sicht des Arbeitskreises ist es von besonderer Bedeutung, alle Regulierungsmaßnahmen stets im Zusammenhang zu betrachten und vor allem den einheitlichen eIDAS-Vertrauensraum zu stärken. Die Bedeutung dieser Einheitlichkeit und der notwendigen Harmonisierung zeigt sich sowohl z.B. in der Frage der national anerkannten Identifizierungsmethoden (siehe vor allem die kürzlich veröffentlichte Bitkom Stellungnahme zum Videoidentverfahren ) als auch in nationalen Verordnungen wie der hier vorliegenden VDV.