Für die Gestaltung der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche bedarf es einer Digitalpolitik aus einem Guss. Der Freistaat Bayern geht dazu mit seinem Digitalgesetz über bisherige Digitalisierungsprogramme hinaus. Das Kabinett hat nun den Referentenentwurf aus dem Digitalministerium verabschiedet und in die Verbändeanhörung gegeben.
Es ist richtig und wichtig, dass die Digitalisierung im Gesetzentwurf als gesamtgesellschaftlicher Prozess gesehen wird, der einer Digitalpolitik aus einem Guss bedarf. Wir sehen aber noch Konkretisierungs- und Verbesserungsbedarf. Wichtig ist hierbei, die Digitalisierungsbemühungen des Freistaates auch in den Kontext bundespolitischer Regulierungen zu setzen.