Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Juni ein Rundschreiben zur Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht. Das Rundschreiben soll sich an sämtliche Unternehmer der Finanzbranche in der Bundesrepublik Deutschland richten.
Damit erfasst das Rundschreiben zahlreiche Bitkom Mitglieder, weshalb es uns ein Anliegen ist, entsprechend Stellung zu nehmen.
Insbesondere die neu eingeführten Anforderungen zur zusätzlichen Verifizierung der Identität durch eine Geldüberweisung und eine zusätzliche Recherche, z.B. in Internet und sozialen Medien, führen zu Zugangsbeschränkung für bestimmte Verbrauchergruppen sowie einem erheblichem Mehraufwand und Komforteinbußen – sowohl bei den Kunden als auch den Kreditinstituten. Dem steht aus Sicht des Bitkom keine Anhebung des Sicherheitsniveaus gegenüber. Hierfür besteht aufgrund der bisherigen Praxiserfahrung zudem auch keine Notwendigkeit, da sich das Verfahren der Video-Legitimation als sehr sicheres Identifizierungsverfahren bewährt hat, das sogar bestimmte Vorteile gegenüber einer alternativen Vor-Ort-Legitimation aufweist. Ganz im Gegenteil zeigen die Erfahrungen, dass die Videoidentifikationsverfahren Betrugsfälle durch Sperrvermerke aufdecken.
Die Umsetzung der im Rundschreiben der BaFin formulierten Anforderungen würde zur Folge haben, dass die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren in Zukunft nicht mehr durchgeführt wird. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu dem auch auf nationaler und europäischer Ebene formulierten politischen Ziel, im Rahmen der Digitalisierung interessierten Verbrauchern einen möglichst ungehinderten und ohne Medienbruch möglichen Zugang zu Finanzdienstleistungen zu eröffnen und den Wettbewerb unter den aktuellen Ident-Verfahren zu fördern.
Vor diesem Hintergrund sollten die angesprochenen weiteren Anforderungen noch einmal auf ihre Sinnhaftigkeit und Angemessenheit hin überprüft werden – und darauf hin, ob die Leitlinien des Baseler Bankausschusses tatsächlich in der vorliegenden Form zu interpretieren sind. Bitkom fordert daher eine Überarbeitung des Rundschreibens und der genannten Punkte.