BaFin-Konsultation 21/2021: Konsultation zur Änderung der Anzeigeverordnung
Der Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf des Referentenentwurfes „Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung“ und „Zweite Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung“, in der die Aufsicht die notwendigen genaueren Bestimmungen über die zur Erfüllung dieser Anzeigepflicht notwendigen Angaben sowie deren Übermittlung konkretisiert, Stellung zu nehmen.
Grundsätzlich begrüßen wir den aufsichtsrechtlichen Ansatz, Konzentrationsrisiken im Kontext Auslagerungen besser zu kennen und entsprechend zu überwachen. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Änderungen überschreiten jedoch deutlich die zugrundliegenden EBA-Guidelines, was Unternehmen u.a. vor operative Umsetzungsschwierigkeiten stellt. Weiter gefährdet der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Form ein inner-europäisches Level-Playing-Field und steht teils konträr zu den im Koalitionsvertrag formulierten Zielen. Daher fordert der Bitkom eine entsprechende Nachschärfung des Entwurfs.