Die steuerliche Forschungszulage ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Ziel ist es, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Durch das steuerliche Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage zum 1. Januar 2026 nochmals deutlich ausgeweitet und attraktiver gestaltet.
Unser Webinar bot dazu einen kompakten und praxisnahen Einstieg. Thomas Matigat, stellvertretender Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), stellte hier die aktuellen Anpassungen sowie die wichtigsten Informationen zum Antrag auf Bescheinigung vor. Im Anschluss an die Präsentation bestand die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.