Digitale Hundesteuermarke
Smarter Nachweis der Hundesteuerpflicht ersetzt bisherige Metallmarke.
Die Stadt Essen modernisiert ihr Hundesteuerverfahren und führt zum 1. Januar 2026 die digitale Hundesteuermarke ein. Die bisher verwendeten Metallmarken werden damit durch eine digitale Lösung ersetzt. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, den Service für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und gleichzeitig Ressourcen einzusparen.
Die digitale Hundesteuermarke dient künftig als offizieller Nachweis dafür, dass ein Hund ordnungsgemäß zur Hundesteuer bei der Stadt Essen angemeldet ist. Die Marke wird als digitale Wallet-Karte bereitgestellt und kann auf gängigen Smartphones beispielsweise in Apple Wallet oder Google Wallet gespeichert werden. Bei Kontrollen kann sie bequem über das Mobiltelefon vorgezeigt werden.
Nach der Anmeldung eines Hundes beziehungsweise der Festsetzung der Hundesteuer erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter zusammen mit ihrem Steuerbescheid einen persönlichen QR-Code. Über diesen QR-Code lässt sich die digitale Hundesteuermarke direkt auf das Smartphone laden. Die Marke steht anschließend jederzeit zur Verfügung und kann bei Bedarf unkompliziert vorgezeigt werden.
Auch Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone nutzen, können den Nachweis problemlos führen. In diesem Fall genügt es, den Steuerbescheid mit dem QR-Code mitzuführen oder den entsprechenden Abschnitt auszuschneiden und bei sich zu tragen.
Mit der Einführung der digitalen Hundesteuermarke bietet die Stadt Essen zahlreiche Vorteile. So entfällt die Ausgabe von Metallmarken, was den Materialverbrauch reduziert und einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leistet. Gleichzeitig gehören verlorene oder beschädigte Marken der Vergangenheit an, da die digitale Version jederzeit verfügbar ist. Darüber hinaus profitieren Hundehalterinnen und Hundehalter von einer schnellen Bereitstellung unmittelbar nach der Steuerfestsetzung sowie von einer sicheren und verschlüsselten technischen Lösung.
Eine weitere Neuerung betrifft die Nutzung der Hundesteuermarke im Alltag: Die Marke muss künftig nicht mehr am Halsband des Hundes befestigt werden. Der digitale Nachweis beziehungsweise der QR-Code gilt als ausreichender Nachweis der Hundesteuerpflicht.
Besonderen Wert legt die Stadt Essen auf den Schutz personenbezogener Daten. Die digitale Hundesteuermarke wird ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Hundesteuerpflicht ausgegeben. Auf der Vorderseite der digitalen Karte sind der Name der Hundehalterin bzw. des Hundehalters, die Anzahl der angemeldeten Hunde sowie ein QR-Code als technisches Kontrollmerkmal sichtbar. Weitere Angaben wie Anschrift sowie Name, Rasse und Geschlecht des Hundes sind ausschließlich in den Kartendetails hinterlegt.
Diese zusätzlichen Informationen können nur von berechtigten Kontrollstellen, beispielsweise dem Stadtsteueramt oder dem Ordnungsamt, eingesehen werden. Die Daten werden verschlüsselt verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Mit der digitalen Hundesteuermarke geht die Stadt Essen einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem einfachen, sicheren und zeitgemäßen Verfahren, während gleichzeitig Verwaltungsaufwand und Ressourcenverbrauch reduziert werden.