Bitkom erhebt von seinen Mitgliedern nach den Vorgaben der Satzung und Beitragsordnung einen Mitgliedsbeitrag, der jedes Jahr neu auf Basis bestimmter Kennzahlen des Vorvorjahres (bzw. des Geschäftsjahres, das im Vorvorjahr endete) berechnet wird. Hierbei handelt es sich um Pflichtangaben (gemäß § 4 Ziffer 2 der Bitkom-Satzung).