Zu den Leitlinien für den Export von Gütern zur Cyber-Überwachung (Artikel 5 EU-Dual-Use-Verordnung)
Der Schutz der Menschenrechte steht im Zentrum des Exportkontrollregimes und wird durch das Engagement der IKT-Branche unterstützt. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, braucht die Industrie Leitlinien, die den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln, Rechtssicherheit schaffen und einen effizienten sowie erfolgreichen Prozess gewährleisten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Bitkom Änderungen am Entwurf der Leitlinien der Kommission zu Artikel 5.