Die Verwertungsgesellschaften, vertreten durch die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), haben am 7. Juli 2010 im Bundesanzeiger einen Tarif für Mobiltelefone veröffentlicht (siehe Download). Damit machen sie erstmals eine Forderung nach Pauschalabgaben für Mobiltelefone gemäß § 54 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz publik. Mit diesen Pauschalabgaben soll nach Auffassung der ZPÜ die Herstellung von Privatkopien mit Mobiltelefonen kompensiert werden. Laut der Tarifveröffentlichung fordert die ZPÜ von allen Herstellern und Importeuren rückwirkend für jedes seit dem 1. Januar 2008 in Deutschland auf den Markt gebrachte Mobiltelefon Pauschalabgaben, wobei für Mobiltelefone mit Touchscreen 11 Euro (zzgl. MwSt.) und für Mobiltelefone ohne Touchscreen 4 Euro (zzgl. MwSt.) bezahlt werden sollen.
Bitkom weist darauf hin, dass es sich bei dieser Tarifveröffentlichung um keine verbindlichen und unstrittigen Abgabensätze handelt. Im Gegenteil: Die Mitglieder des Bitkom sprechen sich deutlich gegen die Tarife aus und halten die Tarifveröffentlichung für rechtswidrig. Nach Auffassung des Bitkom ist es sogar verfassungswidrig, Tarife rückwirkend für den Zeitraum ab 2008 zu veröffentlichen. Bitkom rügt zudem, dass die ZPÜ sich auf eine Studie bezieht, die vermeintlich eine Nutzung von Mobiltelefonen für Privatkopien nachweist, diese Studie von der ZPÜ aber sorgfältig unter Verschluss gehalten wird.