Urheberrechtsbezogene Bestimmungen sind erst seit dem Vorschlag des Europäischen Parlaments im Juni 2023 Teil der Debatte zum AI Act. Das Parlament schlägt Transparenzpflichten für Anbieter von Basismodellen in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten vor. Diese Pflichten sollen die Durchsetzung bestehender urheberrechtlicher Regelungen im Kontext von Basismodellen unterstützen.
Bitkom vertritt weiterhin die Auffassung, dass urheberrechtliche Regelungen grundsätzlich nicht Teil des AI Act sein sollten. Sollte es im Rahmen der Trilog-Verhandlungen dennoch zur Aufnahme entsprechender Bestimmungen kommen, nutzt Bitkom die Gelegenheit, erhebliche Bedenken gegenüber den bestehenden Vorschlägen zu äußern und eine praxisnahe sowie verhältnismäßige Lösung für dieses zentrale und grundlegende Thema vorzuschlagen.
Bitkom bewertet die vorgeschlagenen Regelungen als technisch nicht umsetzbar, innovationshemmend, zu weit gefasst, riskant im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse sowie geschützte Informationen und von fraglichem Nutzen. Die Interessen der Rechteinhaber an Transparenz und Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke für das Training von KI werden bereits durch den bestehenden urheberrechtlichen Rahmen und durch weit verbreitete technische Maßnahmen ausreichend berücksichtigt. Daher schlägt Bitkom vor, die geplanten Pflichten zu streichen. Stattdessen – und näher am eigentlichen Ziel, die Durchsetzung bestehender Urheberrechtsregelungen zu unterstützen – regt Bitkom an, dass Anbieter im Rahmen von Art. 28b verpflichtet werden, darzulegen, wie sie bestehende technische Regelungen einhalten, insbesondere in Bezug auf von Rechteinhabern erklärte Opt-outs gemäß Art. 4 der Richtlinie (EU) 2019/790.
Die Publikation ist in englischer Sprache.