Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge wird mit § 34k GewO ein neuer Erlaubnistatbestand für Darlehensvermittler eingeführt, der zum 20. November 2026 in Kraft treten soll. Der Entwurf einer Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV-E) konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Sachkunde, Weiterbildung und Registrierung von Darlehensvermittlern.
Der Bitkom bewertet den Entwurf der DarlVermV insgesamt positiv. Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche praxisgerechte Regelungen, die eine sachgerechte Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Insbesondere die Ausgestaltung der Sachkundeprüfung, die Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen sowie der flexible Ansatz bei der Weiterbildung bilden eine tragfähige Grundlage für eine verhältnismäßige Umsetzung des neuen Erlaubnisregimes.