Die Bundesregierung hat am 16. März 2016 einen Regierungsentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung wird insbesondere die Stärkung der individualrechtlichen Stellung der Kreativen intendiert.
Bitkom begrüßt es, dass die Bundesregierung den Referentenentwurf maßgeblich überarbeitet hat. Die Bundesregierung erkennt zu Recht, dass Computerprogramme sowie das damit verbundene Vertragsverhältnis zwischen Urheber und Verwerter nicht gleich zu werten ist, wie das in der klassischen Kreativbranche. Auch die Einschränkung des Auskunftsanspruchs an unmittelbare Vertragspartner ist bei praxisnaher Betrachtung nur konsequent. Dennoch sehen wir weiterhin Verbesserungsbedarf, der dringend in der laufenden parlamentarischen Debatte zu berücksichtigen ist.