Bitkom begrüßt die Veröffentlichung des Kurzpapiers Nr. 13 der Datenschutzkonferenz, welches zu mehr Klarheit bezüglich der Auslegung der die Auftragsverarbeitung regelnden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung beitragen soll. Wir halten jedoch eine differenziertere Bewertung von Wartungs- und Fernzugriffsfällen für notwendig.