Bitkom begrüßt das Ziel des EDPB, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen EU-weit einheitlicher zu gestalten und durch standardisierte Vorlagen zu unterstützen.
Gleichzeitig wird angeregt, dass die Vorlage sich stärker auf die Anforderungen des Art. 35 Abs. 7 DSGVO konzentriert und die vier zentralen Bestandteile einer DSFA klar in den Vordergrund stellt: Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, Risikobewertung sowie Maßnahmen zur Risikominimierung.
Ergänzende Inhalte und Best Practices können aus Sicht von Bitkom hilfreich sein, sollten jedoch klar von den verpflichtenden Elementen getrennt werden, um die Anwendung in der Praxis möglichst einfach und nachvollziehbar zu halten. Die Stellungnahme ist in Englisch verfasst.