Das Gesetz zur Erhöhung der IT-Sicherheit in der hessischen Verwaltung ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Sicherheit der digitalen Systeme und Daten der Verwaltung ist von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft und die Gesellschaft. Das Gesetz zielt darauf ab, das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) zu einer Zentralstelle für die Informationssicherheit in Hessen durch eine Rechtsgrundlage auszubauen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in die digitale Verwaltung zu stärken und die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen.
Dennoch sollte das Gesetz an einigen Punkte geschärft werden. Dazu gehört u.a. die rechtlich geschützte Unterstützung der Kommunen durch das Hessen3C, die Inkludierung der Schulen in den Geltungsbereich des Gesetzes sowie die Aufnahme der Meldepflicht für die gesamte hessische Verwaltung.