Das Bundesministerium für Gesundheit legt in der Gesundheits-IT IOP-Verordnung die näheren Vorgaben für die Festlegung der offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme (nach §§ 371 bis 373) sowie verbindliche Fristen für deren Integration und Fortschreibung fest.
Der Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dieser Verordnung und befürwortet ausdrücklich den Start des E-Rezepts für Deutschland, als auch die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte.
Um Qualität, Zuverlässigkeit sowie eine nutzer:innenzentrierte Integration in den Versorgungsalltag zu gewährleisten, lehnt der Bitkom eine vorgezogene Frist jedoch ab und plädiert hinsichtlich der zukünftigen Weiterentwicklung solch wichtiger Anwendungen für die frühzeitige Harmonisierung politischer, technischer und prozessualer Anforderungen.