Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legte im Dezember 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen vor. Mit diesem sollen Verbesserungen in der Bekämpfung von Morphing und bei der Lichtbilderfassung erreicht werden. Zudem wird die Verwendung der Seriennummer angepasst, eine Versionsnummer sowie die Ausweispflicht für Strafgefangene eingeführt.
Wir begrüßen die Zielstellung des Entwurfs, neue Risiken wie das Morphing zu adressieren und so die Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen zu stärken. Nach unserer Einschätzung führt der Gesetzvorschlag jedoch hinsichtlich der gewählten Maßnahmen zu einer neuen Marktverdichtung und zu weniger Marktoffenheit. Unter Punkt „C.“ in der Einleitung und Begründung zum Entwurf wird konstatiert, dass es hinsichtlich der gewählten Maßnahmen keine Alternativen gäbe. Das schätzen wir vor dem Hintergrund zur Verfügung stehender elektronischer Lösungen durchaus anders ein: Lösungen mit eIDAS Mitteln wie Signaturen und Zeitstempeln wären auch bei Fotografen leicht umzusetzen, würden aber zugleich das Sicherheitsniveau maßgeblich erhöhen. Auch die Prüfung eines Livebildes gegen das bereits gemachte Foto könnte mittels verfügbarer Softwarelösungen in den Bürgerämtern erfolgen.
Unser Positionspapier zum Referentenentwurf können Sie hier herunterladen.