Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlichte im Dezember 2021 ihre Orientierungshilfe (OH) für Anbieter von Telemedien, da mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 der Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL durch § 25 des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) neu umgesetzt wurde. Die neue Vorschrift gilt beim Einsatz von Technologien, mittels derer Informationen auf Endeinrichtungen gespeichert oder aus diesen ausgelesen werden. Die in der Orientierungshilfe dargestellten Anforderungen und Wertungen sind zwar nicht auf den Betrieb von Webseiten und Apps beschränkt, stellen aber die häufigsten Anwendungsfälle dar.
Bitkom bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen des Konsultationsverfahrens Stellung zur aktualisierten Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien zu nehmen.
Die Orientierungshilfe bietet in ihrer jetzigen Form zu wenig Orientierung und bleibt hinsichtlich der konkreten Anforderungen und Umsetzungen häufig nur vage. Es sollten dringend mehr Fallgruppen, Beispielsszenarien anhand der bekannten Standardtools, die viele Unternehmen nutzen, gebildet und bewertet werden. Darin sollte zudem klar zum Ausdruck kommen, welche Umsetzungen konkret erlaubt sind und durch welche Gestaltungen die Anforderungen umgesetzt werden können.
Wir haben die einzelnen Abschnitte einer detaillierten Analyse unterzogen und unsere Anregungen im Folgenden aufbereitet. Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen.