Bitkom und GDD vereinheitlichen Pseudonymisierung in der Datenverarbeitung: Der Digitalverband Bitkom und die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit wollen EU-weite Verhaltensregeln für Pseudonymisierungen in der Datenverarbeitung etablieren. Grundlage dafür ist der im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 entwickelte Entwurf für einen Code of Conduct.
GDD und Bitkom sehen in der Pseudonymisierung enormes Potential, datenschutzkonforme Datenverarbeitung zu ermöglichen und gleichzeitig die Rechte und Interessen von Betroffenen angemessen zu schützen. Ziel der gemeinsamen Initiative ist die Genehmigung der neu erarbeiteten Verhaltensregeln durch eine Datenschutzaufsichtsbehörde.