Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2013 einen Konsultationsentwurf zur Anordnung und Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie im Bereich 1452-1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang (Az: BK1-11/003) vorgestellt. Der Diskussionsvorschlag sieht vor, die derzeitige nahezu flächendeckende Versorgung der Verbraucher mit Mobilfunk durch Sicherung der bestehenden Infrastrukturen weiterhin zu gewährleisten, gerade im ländlichen Raum. Zu diesem Zweck soll für die vier bundesweiten Mobilfunknetze je ein Frequenzblock im 900-MHz-Bereich (sog. Frequenzreserve) reserviert werden, der nicht in einer Auktion vergeben werden soll. Weiter wird vorgeschlagen, die am 31. Dezember 2016 auslaufenden Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 900/1800 MHz frühzeitig gemeinsam mit sämtlichen für den Breitbandausbau geeigneten Frequenzen - und damit auch die Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz und 1,5 GHz – bereitzustellen.
Das Bitkom-Mitgliedsunternehmen Telefónica Germany hat im Juli 2013 eine Vereinbarung über den Erwerb von E-Plus, der deutschen Tochtergesellschaft des niederländischen Telekommunikationskonzerns KPN abgeschlossen. Der Erwerb erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf den Hauptversammlungen einerseits sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden andererseits. Der Abschluss der Transaktion wird laut Presseverlautbarungen der Telefónica Germany für Mitte des Jahres 2014 erwartet. Angesichts dieser Tatsache ist es nach Auffassung des Bitkom geboten, vorrangig die in Mitteilung 345/2013 (Aktenzeichen BK1-13/002; Amtsblatt 2013-17 Seite 3006) aufgeworfenen Fragen des Zusammenschlusses zu behandeln und das vorliegende Verfahren zum Projekt 2016 zunächst auszusetzen, bis sowohl die BNetzA in der zuvor genannten Sache als auch die Wettbewerbsbehörden in der Frage des Zusammenschlusses in dem dafür notwendigen Umfang und Zeitraum entschieden haben. Dennoch ist die Bedeutung des Projekts 2016 entsprechend zu berücksichtigen, wobei sichergestellt werden muss, dass die Zusage der BNetzA an die existierenden GSM-Lizenzinhaber (frühzeitige Entscheidung über die Regelung der künftigen Nutzung der 900/1800 MHz Frequenzen, nicht später als 24 Monate vor Auslaufen der Lizenzen) eingehalten wird.